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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) Grundsätzlich besteht für Deutsche, die im europäischen Ausland studieren, die Möglichkeit, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) zu beantragen. Bis vor kurzem war eine solche Förderung nur möglich, wenn der Student bereits ein einjähriges Studium in Deutschland absolviert hatte. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist dies nun jedoch nicht mehr notwendig. Deutsche Studenten im Ausland haben nun auch Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem BAFöG, wenn sie ihr Studium im Ausland beginnen. |
Genau wie die Förderung eines Studiums in Deutschland ist die BAFöG-Unterstützung im Ausland aber noch immer an andere Voraussetzung geknüpft. Auf der BAFöG - Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man alle Informationen rund um diese Voraussetzung, die Antragstellung und die Berechung der Höhe der Förderungssumme finden.
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